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Förderung

Zwei Förderkalender, eine Reihenfolge: Was Dämmung und Heizung jetzt an Zuschuss bringen

Heizungsbonus mit Stichtag, Dämmzuschuss mit Jahresgrenze, iSFP-Bonus erst über 30.000 €: beide Förderwege nebeneinander – und die Fragen für Ihre Termine.

Leitfaden überarbeitet am 7 Min. LesezeitRedaktion Altbau-Heizungskompass

Ja, die Förderung kann Ihre Reihenfolge verschieben – vor allem wegen der Heizung. Für sie sinkt der Bonus nach dem 31.01.2027 jedes halbe Jahr, für die Dämmung läuft kein solcher Countdown: Dort zahlt das BAFA 15 %, und es kommt auf Jahresgrenze und Sanierungsfahrplan an. Wer beide Kalender nebeneinanderlegt, kann mit Energieberatung und Heizungsbau eine Reihenfolge begründen, statt sie dem Zufall zu überlassen.

Dieser Leitfaden zeigt beide Kalender, rechnet sie an einem Einfamilienhaus durch und übersetzt das Ergebnis in Fragen für Ihre nächsten Termine.

Die zwei Kalender auf einen Blick

Heizung (KfW 458) Dämmung (BAFA, Gebäudehülle)
Grundförderung 30 % 15 %
Zeitbonus 16 % bis 31.01.2027, dann je Halbjahr 4 Prozentpunkte weniger, ab 01.08.2028 keiner keiner
Weitere Boni Einkommensbonus 40, 30 oder 10 % für die selbst genutzte Wohneinheit iSFP-Bonus 5 Prozentpunkte auf Ausgaben über 30.000 €; WPB-Bonus 5 Prozentpunkte ab dem ersten Quartal 2027
Höchstgrenze erste Wohneinheit 28.000 € bis 31.01.2027, danach je Halbjahr 750 € weniger 30.000 € je Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 €
Obergrenze des Fördersatzes 70 %, für Selbstnutzer bis 30.000 € Einkommen 80 % –
Ablauf Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit Förderklausel, Antrag vor Beginn der Arbeiten technische Projektbeschreibung eines Energieeffizienz-Experten, Antrag vor Vorhabenbeginn, Vertrag mit Förderklausel

Der wichtigste Unterschied steht in der Zeile Zeitbonus. Bei der Heizung entscheidet der Antragstag über Geld, bei der Dämmung zählen das Kalenderjahr und der Umfang des Vorhabens.

Der Heizungskalender: Jedes Halbjahr kostet

Bei der Heizung hängt der Prozentsatz an einem einzigen Datum, dem Tag Ihres Antrags. Bis 31.01.2027 kommen zu 30 % Grundförderung 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Danach verliert der Bonus zu jedem 1. Februar und 1. August 4 Prozentpunkte. Parallel schrumpft die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €, laut Förderrichtlinie bis auf 22.000 € ab 01.08.2030.

Unsere Beispielrechnung nimmt eine Wohneinheit, deren Kosten die jeweilige Höchstgrenze voll ausschöpfen, und lässt den Einkommensbonus weg:

Antrag Fördersatz förderfähig Zuschuss
bis 31.01.2027 46 % 28.000 € 12.880 €
ab 01.02.2027 42 % 27.250 € 11.445 €
ab 01.08.2027 38 % 26.500 € 10.070 €
ab 01.02.2028 34 % 25.750 € 8.755 €
ab 01.08.2028 30 % 25.000 € 7.500 €

Wer den Antrag um ein Halbjahr schiebt, verliert hier je Stufe 1.255 € bis 1.435 €; über alle Stufen summiert sich das auf 5.380 €. Gerechnet ist durchgehend mit 30 % Grundförderung.

Ein Vorbehalt gilt nur für Wärmepumpen: Laut Förderrichtlinie soll im Laufe des ersten Quartals 2027 eine Herkunftsregel kommen – 15 % Grundförderung, bei Ursprung in der EU 15 Prozentpunkte mehr. Die Einzelheiten arbeitet die KfW noch aus.

Ihre Reihenfolge durchrechnen lassen

Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, wie sich die geplante Dämmung auf die Heizlast auswirkt und welche Reihenfolge zu Ihrem Haus und Zeitplan passt.

Gespräch anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Der Dämmkalender: Jahresgrenze und Sanierungsfahrplan

Wer Außenwände, Dach, Geschossdecken oder Bodenflächen dämmt, bekommt vom BAFA 15 % der förderfähigen Ausgaben. Einen Zeitbonus gibt es hier nicht, und Klimageschwindigkeits- wie Einkommensbonus gelten für die Gebäudehülle nicht.

Stellschrauben gibt es trotzdem zwei. Die erste ist die Höchstgrenze: Ohne Sanierungsfahrplan zählen beim Einfamilienhaus bis 30.000 € je Gebäude und Kalenderjahr, mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 60.000 €. Die zweite ist der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Das Einfamilienhaus profitiert davon erst oberhalb von 30.000 € förderfähigen Ausgaben; so gilt es seit der Reform vom 21.07.2026.

Unsere Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus, alle Ausgaben im selben Kalenderjahr:

förderfähige Ausgaben ohne iSFP mit iSFP
30.000 € 4.500 € 4.500 €
50.000 € 4.500 € 8.500 €
60.000 € 4.500 € 10.500 €

Bei 30.000 € bringt der Fahrplan beim Zuschuss nichts zusätzlich. Bei 50.000 € verdoppelt er ihn fast, und zwar vor allem über die höhere Grenze: 7.500 € Grundzuschuss auf die vollen Ausgaben, dazu 1.000 € Bonus auf die 20.000 € über der Schwelle.

Neu ab dem ersten Quartal 2027: 5 Prozentpunkte WPB-Bonus, wenn ein energetisch besonders schlechtes Gebäude gedämmt wird („Worst Performing Buildings“). Ihn gibt es nur, wenn ein Fahrplan oder eine Beratung aus dem Bundesprogramm Energieberatung für Wohngebäude vorliegt. Welche Häuser darunter fallen, regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen.

Was Fahrplan, Begleitung und Steuerweg beitragen

Der Fahrplan wird selbst gefördert: Das BAFA übernimmt 50 % des Beraterhonorars, im Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €. Gefördert wird nach der geltenden Richtlinie bis 31.12.2026, eine Nachfolge ist bisher nicht angekündigt. Zeit lässt der Fahrplan reichlich: Ab seiner Erstellung bleiben Maßnahmen 15 Jahre lang bonusfähig.

Planung und Baubegleitung der Dämmung durch einen Energieeffizienz-Experten fördert das BAFA mit 50 % auf bis zu 5.000 € förderfähige Kosten – nach unserer Rechnung höchstens 2.500 €. Auf die Baubegleitung gibt es keinen iSFP-Bonus, und den Heizungstausch führt die Richtlinie bei dieser Förderung nicht auf.

Für Selbstnutzer gibt es einen dritten Weg: den Steuerbonus nach § 35c EStG, 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Für 50.000 € wären das in unserer Beispielrechnung 10.000 €, verteilt auf 3.500 €, 3.500 € und 3.000 €. Zwei Bedingungen hat der Steuerweg: ein Haus, das zu Baubeginn schon über zehn Jahre steht, und Arbeiten, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. Beides zugleich gibt es nicht – jede Maßnahme läuft entweder über den Zuschuss oder über die Steuererklärung.

Was beide Kalender für Ihre Reihenfolge bedeuten

  • Heizung zuerst: Wer den Heizungsantrag bis 31.01.2027 stellt, sichert den höchsten Bonus. Die Dämmung kann folgen, ihr Zuschuss hängt nicht am Antragstag. Dann muss die Heizung aber für das gedämmte Haus mit ausgelegt werden.
  • Dämmung zuerst: Das kann sich rechnen, wenn die Heizung danach kleiner ausfallen darf. Dagegen steht, was jedes Halbjahr Warten bei der Heizung kostet – in unserer Beispielrechnung 1.255 € bis 1.435 € je Stufe.
  • Dämmung über mehrere Jahre: Die Höchstgrenze für die Hülle gilt je Kalenderjahr. Ob eine Verteilung auf zwei Jahre bei Ihrem Vorhaben mehr Zuschuss bringt, rechnet die Energieberatung mit Ihnen durch, bevor Aufträge terminiert werden.

Fragen an die Energieberatung

  1. Welche Dämmarbeiten planen Sie in welchem Kalenderjahr, und wie hoch sind die förderfähigen Ausgaben je Jahr? Erst mit diesen Zahlen lässt sich die Jahresgrenze gezielt nutzen.
  2. Liegt unser Vorhaben über 30.000 €? Davon hängt ab, ob der Fahrplan beim Zuschuss etwas bringt – über den Bonus und über die höhere Grenze.
  3. Kann der Fahrplan noch 2026 mit Förderung entstehen? Die Förderung der Energieberatung ist nach heutigem Stand bis 31.12.2026 befristet.
  4. Könnte unser Haus ab 2027 unter den WPB-Bonus fallen? Fragen Sie, welche Unterlagen dafür vorliegen müssten.
  5. Wer erstellt die technische Projektbeschreibung, und wann? Die Kennung der Projektbeschreibung ist zwei Monate gültig – so lange haben Sie für den Antrag.
  6. Passt bei uns eher der Zuschuss oder der Steuerbonus? Entscheidend sind Ihre Steuerlast und die Frage, ob Sie das Haus selbst nutzen.

Fragen an den Heizungsbau

  1. Bis wann brauchen Sie meine Entscheidung, damit Bestätigung zum Antrag und Vertrag für einen Antrag bis 31.01.2027 rechtzeitig vorliegen?
  2. Legen Sie die Heizung auf den heutigen Zustand oder auf das gedämmte Haus aus? Bitten Sie um beide Heizlasten, schriftlich.
  3. Was kostet jedes Halbjahr Warten bei meinen Kosten und meinem Einkommen? Unsere Tabelle zeigt nur den Fall ohne Einkommensbonus.
  4. Mit welchem Fördersatz rechnet Ihr Angebot? Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sollten darin einzeln stehen, damit Sie sehen, womit gerechnet wurde.

Alle Punkte zum Abhaken stehen im Gesprächszettel:

Bevor Sie über die Reihenfolge entscheiden

Zehn Punkte, die geklärt sein sollten, bevor Dämmung oder Heizung beauftragt werden.

  • Ob Zeit für die Dämmung bleibt, hängt davon ab, wie lange die alte Anlage noch zuverlässig läuft.

  • Nur was mit Termin auf dem Papier steht, kann in die Auslegung der neuen Heizung einfließen.

  • Sie zeigt, welche Räume schon mit niedriger Vorlauftemperatur auskommen und wo es knapp wird.

  • Aus dem Abstand der beiden Werte folgt, ob eine heute passende Heizung später zu groß wäre.

  • Größe und Bauart der Heizkörper bestimmen mit, welche Vorlauftemperatur das Haus braucht.

  • Der tatsächliche Verbrauch ist ein guter Gegencheck für jede Berechnung.

  • Bis zu diesem Antragstag gibt es für die Heizung den höchsten Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %, danach sinkt er halbjährlich.

  • Kommt die Heizung zuerst, muss der Antrag gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen.

  • Beide Vorhaben kommen oft von verschiedenen Betrieben, und jemand muss die Abhängigkeiten zusammenführen.

  • Mit vorbereiteten Fragen werden Termine kürzer und Antworten vergleichbar.

von 10 erledigt

Haken Sie ab, was erledigt ist. Gespeichert wird nichts.

Alles abgehakt: Sie haben jetzt, was ein Fachbetrieb braucht, um die Reihenfolge für Ihr Haus zu begründen statt nur zu behaupten.

Ihre Reihenfolge durchrechnen lassen

Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, wie sich die geplante Dämmung auf die Heizlast auswirkt und welche Reihenfolge zu Ihrem Haus und Zeitplan passt.

Gespräch anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Zwei Kalender, zwei Logiken: Bei der Heizung zählt der Tag, bei der Dämmung das Jahr und der Umfang. Wer beides vor dem ersten Auftrag aufschreibt, verschenkt keinen Zuschuss an eine Reihenfolge, die niemand durchgerechnet hat.

Häufige Fragen

Gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus auch für die Dämmung?

Nein. Beide Boni gibt es nur in der Heizungsförderung der KfW. Für die Dämmung zahlt das BAFA 15 %; obendrauf kommen nur der iSFP-Bonus und ab dem ersten Quartal 2027 der WPB-Bonus, wenn das Haus energetisch zu den besonders schlechten zählt.

Ab wann lohnt der Sanierungsfahrplan für die Dämmförderung?

Ab 30.000 € förderfähigen Ausgaben im Einfamilienhaus: Erst der Teil darüber bekommt 5 Prozentpunkte mehr. Zugleich hebt der Fahrplan die Höchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 € je Kalenderjahr. In unserer Beispielrechnung mit 50.000 € steigt der Zuschuss dadurch von 4.500 € auf 8.500 €.

Bringt der Sanierungsfahrplan auch für die Wärmepumpe einen Bonus?

Nein. Der iSFP-Bonus gilt für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, nicht für eine neue Heizung – so steht es in der Förderrichtlinie, und das KfW-Merkblatt 458 kennt keinen solchen Bonus.

Was kostet es, den Heizungsantrag erst nach der Dämmung zu stellen?

Eine Wohneinheit mit Kosten an der jeweiligen Obergrenze, kein Einkommensbonus: Bei Antrag bis 31.01.2027 sind es in unserer Beispielrechnung 12.880 €, ab 01.02.2027 noch 11.445 € und ab 01.08.2028 noch 7.500 € – gerechnet mit 30 % Grundförderung.

Quellen

  1. KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458) (Fassung 09/2026)
  2. ADAC: KfW-Heizungsförderung – was sich ab 21. Juli 2026 ändert (Fassung 21.07.2026)
  3. finanznachrichten.de: Neue KfW-Heizungsförderung – was jetzt gilt und warum der Zuschuss ab 2027 weiter sinkt (Fassung 21.09.2026)
  4. Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (Fassung 27.08.2026)
  5. KfW: Infoblatt BEG – Förderfähige Maßnahmen und Leistungen (Version 11.0) (Fassung 09/2026)
  6. BAFA: Sanierung Wohngebäude – Gebäudehülle (Fassung 07/2026)
  7. reduco.ai: Einzelmaßnahmen-Förderung 2026 – 15 statt 20 % ab 21. Juli (Fassung 09.08.2026)
  8. BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Fassung 30.04.2026)
  9. Bundesanzeiger: Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude vom 31.05.2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1) (Fassung 21.06.2023)
  10. dejure.org: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Fassung 05.10.2026)
  11. Haufe: Energetische Sanierung – Kosten von der Steuer absetzen (Fassung 23.09.2026)

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