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Förderung

Förderung für die Dachdämmung: Erst der Antrag, dann die Unterschrift

Ob es Zuschuss gibt, entscheidet sich vor der Unterschrift. Sieben ruhige Schritte vom Energieeffizienz-Experten bis zum Verwendungsnachweis.

Leitfaden überarbeitet am 6 Min. LesezeitRedaktion Altbau-Heizungskompass

Den Zuschuss der BAFA für die Dachdämmung gibt es nur, wenn der Antrag gestellt ist, bevor Sie den Vertrag mit dem Dachdecker unterschreiben. Gefördert werden seit dem 21.07.2026 15 % der förderfähigen Ausgaben. Gehen Sie die Schritte in Ruhe der Reihe nach, dann passen Förderung und Dachtermin zusammen.

Was gefördert wird – und was nicht

Im Programm für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bezuschusst die BAFA auch die Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken. Die förderfähigen Ausgaben sind dabei pro Gebäude und Kalenderjahr gedeckelt.

Einfamilienhaus förderfähig je Kalenderjahr höchstens Zuschuss höchstens (unsere Beispielrechnung)
ohne Sanierungsfahrplan 30.000 € 4.500 €
mit gefördertem Sanierungsfahrplan 60.000 € 10.500 €

Ein geförderter Fahrplan hebt den Satz um 5 Prozentpunkte, und zwar nur auf den Anteil jenseits von 30.000 €. Unterhalb dieser Schwelle bringt er beim Zuschuss also nichts zusätzlich. Außerdem gilt eine Untergrenze: Jede Einzelmaßnahme muss mindestens 300 € brutto kosten.

Was es für die Dämmung nicht gibt, sind Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus. Beide gehören zur Heizungsförderung. Welche Posten Ihres Dachangebots zur geförderten Dämmmaßnahme zählen, besprechen Sie mit dem Energieeffizienz-Experten, bevor der Antrag gestellt wird.

Schritt 1: Einen Energieeffizienz-Experten einbinden

Für die Dämmung braucht der Antrag eine technische Projektbeschreibung, und die erstellt ein Energieeffizienz-Experte. Geeignete Fachleute stehen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.

Binden Sie die Person früh ein. Sie kann das Dämmkonzept prüfen, bevor der Dachdecker sein endgültiges Angebot schreibt, und Sie erfahren rechtzeitig, welche Unterlagen gebraucht werden. Wenn Sie möchten, kann dieselbe Person später auch die Baubegleitung übernehmen.

Schritt 2: Die Projektbeschreibung erstellen lassen

In der technischen Projektbeschreibung hält der Experte die geplante Maßnahme fest. Sie erhält eine ID, die zwei Monate gültig ist. Planen Sie die nächsten Schritte deshalb so, dass der Antrag in diesem Zeitraum gestellt wird – sonst beginnt dieser Schritt von vorn.

Schritt 3: Ein Angebot mit Förderklausel einholen

Der spätere Vertrag muss eine Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft. Aufschiebend heißt: Der Vertrag gilt erst, wenn die Zusage da ist. Auflösend heißt: Er fällt weg, falls sie ausbleibt.

Fragen Sie den Dachdecker früh, ob er eine solche Klausel aufnimmt. Fehlt sie im Vertrag, fehlt eine Voraussetzung der Förderung.

Ihre Reihenfolge durchrechnen lassen

Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, wie sich die geplante Dämmung auf die Heizlast auswirkt und welche Reihenfolge zu Ihrem Haus und Zeitplan passt.

Gespräch anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Schritt 4: Den Antrag im BAFA-Portal stellen

Den Antrag reichen Sie über das Online-Portal der BAFA ein – selbst oder durch jemanden, dem Sie eine Vollmacht geben. Antragsberechtigt sind private Eigentümer ebenso wie Wohnungseigentümergemeinschaften. Gefördert werden nur vorhandene Häuser, deren Bauantrag fünf Jahre oder länger zurückliegt.

Schritt 5: Erst jetzt den Vertrag unterschreiben

Im Sinne der Förderung beginnt das Vorhaben, sobald Sie einen Vertrag über Lieferung oder Leistung schließen, der zur Ausführung gehört. Denken Sie dabei auch an Nebenaufträge: Ein vorab vergebener Auftrag für Gerüst oder Material kann ebenfalls zur Ausführung zählen. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Starten Sie zwischen Antragstellung und Bewilligung, erlaubt die Richtlinie das zwar, doch das Risiko liegt dann bei Ihnen. Ist das Dach undicht und kann nicht warten, sprechen Sie diese Lage offen mit dem Experten durch.

Schritt 6: Im Bewilligungszeitraum bauen

Mit dem Zuwendungsbescheid beginnt ein Zeitraum von 36 Monaten, in dem die Dämmung umgesetzt sein muss. Das klingt großzügig, doch Witterung, Lieferzeiten und Handwerkertermine können ein Dach verzögern. Planen Sie Puffer ein.

Schritt 7: Den Verwendungsnachweis einreichen

Ist das Dach fertig, reichen Sie den Verwendungsnachweis ein. Dafür bleiben Ihnen bis sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Sammeln Sie Rechnungen und Zahlungsbelege von Anfang an an einem Ort, dann ist dieser Schritt schnell erledigt.

Wer was beiträgt

Schritt Wer handelt Was am Ende vorliegt
Projektbeschreibung Energieeffizienz-Experte ID für den Antrag
Angebot mit Förderklausel Dachdecker Vertragsentwurf mit Bedingung
Antrag Sie oder eine bevollmächtigte Person gestellter Antrag im BAFA-Portal
Vertrag und Bau Sie und der Dachdecker umgesetzte Dämmung im Bewilligungszeitraum
Verwendungsnachweis Sie, mit Rechnungen des Betriebs Nachweis der umgesetzten Maßnahme

Die Tabelle zeigt auch, wo Sie selbst gefragt sind: beim Antrag, bei der Unterschrift und beim Nachweis. Alles andere können Sie an Fachleute übergeben.

Wenn ein Sanierungsfahrplan dazukommen soll

Kostet die Dachdämmung am Einfamilienhaus mehr als 30.000 €, kann ein geförderter Sanierungsfahrplan den Zuschuss erhöhen. Er muss allerdings im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ entstanden sein. Dieses Programm trägt die Hälfte des Beraterhonorars; bei Gebäuden mit ein oder zwei Wohnungen sind es maximal 650 €.

Auch hier gilt: Der Antrag kommt vor dem Vertrag, in diesem Fall vor dem Beratungsvertrag. Das Honorar legen Sie zunächst selbst aus; erst im Nachgang überweist die Behörde den Zuschuss an Sie. Die Richtlinie für diese Beratungsförderung endet am 31.12.2026. Ob und wie sie fortgesetzt wird, stand bei Redaktionsschluss nicht fest.

Was zusätzlich helfen kann

  • Baubegleitung: Wenn ein Energieeffizienz-Experte die Dacharbeiten begleitet, wird dies separat mit 50 % bezuschusst. Angerechnet werden beim Ein- oder Zweifamilienhaus Kosten bis 5.000 €, der Zuschuss beträgt nach unserer Beispielrechnung also höchstens 2.500 €.
  • Ergänzungskredit: Nach der Bewilligung kann ein KfW-Ergänzungskredit mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit dazukommen – sofern die Bewilligung nicht älter als zwölf Monate ist und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde.
  • Steuerbonus als Alternative: Wohnen Sie selbst im Haus, kommt statt des Zuschusses auch der Steuerbonus infrage. Er mindert die Steuerschuld in drei Jahresraten um insgesamt 20 % der Aufwendungen, gedeckelt bei 40.000 € je Objekt. Voraussetzung: Das Haus ist bei Baubeginn mehr als zehn Jahre alt, und das Dach ist vor dem 01.01.2030 fertig.
  • Ausblick auf 2027: Ab dem ersten Quartal 2027 will die Richtlinie Dämmarbeiten an den energetisch ungünstigsten Gebäuden mit zusätzlichen 5 Prozentpunkten belohnen. Gekoppelt ist das an eine geförderte Energieberatung oder einen geförderten Fahrplan; welche Häuser in Frage kommen, regelt ein Infoblatt.

Worauf Sie achten sollten

Vieles davon lässt sich vor dem Vertrag klären. Behalten Sie diese Punkte im Blick:

  • Der Vertrag mit dem Dachdecker wird erst nach dem Antrag unterschrieben, Nebenaufträge eingeschlossen.
  • Die ID der Projektbeschreibung ist bei Antragstellung noch gültig.
  • Die Förderklausel steht im Vertrag, nicht nur in einer E-Mail.
  • Rechnungen weisen die geförderte Dämmung nachvollziehbar aus.

Kurz zusammengefasst

Erst Experte und Projektbeschreibung, dann das Angebot mit Klausel, dann der Antrag – und erst danach die Unterschrift. Wer diese Reihenfolge einhält, gefährdet den Zuschuss nicht durch einen zu früh unterschriebenen Vertrag.

Ihre Reihenfolge durchrechnen lassen

Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, wie sich die geplante Dämmung auf die Heizlast auswirkt und welche Reihenfolge zu Ihrem Haus und Zeitplan passt.

Gespräch anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Was das neue Dach für spätere Arbeiten vorbereiten sollte, steht unter Traufe, Schornstein, Solaranlage.

Häufige Fragen

Welchen Zuschuss bekomme ich auf die Dachdämmung?

Seit dem 21.07.2026 gibt die BAFA für das Dämmen von Dach und oberster Geschossdecke 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben. Beim Einfamilienhaus zählen je Kalenderjahr höchstens 30.000 € ohne und 60.000 € mit gefördertem Sanierungsfahrplan. Unsere Beispielrechnung: höchstens 4.500 € beziehungsweise 10.500 € Zuschuss.

Darf ich mir vorher schon Dachangebote machen lassen?

Ja. Vor der Antragstellung sind Planung und Beratung erlaubt, und ein Angebot ist noch kein Vertrag. Kritisch wird es erst, wenn Sie einen Auftrag für die Ausführung verbindlich vergeben.

Kann der Dachdecker den Antrag für mich stellen?

Antragsteller sind Sie. Sie können den Antrag aber jemandem überlassen, dem Sie eine Vollmacht erteilen. Die technische Projektbeschreibung für die Dämmung erstellt vorher ein Energieeffizienz-Experte.

Was ist, wenn das Dach nicht bis zur Zusage warten kann?

Die Richtlinie lässt einen Start zwischen Antrag und Bewilligung zu, allerdings auf eigenes Risiko. Wer den Vertrag dagegen schon vor dem Antrag schließt, hat das Vorhaben im Sinne der Förderung bereits begonnen, und die Voraussetzung für den Zuschuss ist nicht mehr erfüllt.

Ist beim Dach der Steuerbonus die bessere Wahl als der Zuschuss?

Das hängt von Ihrer Lage ab. Der Steuerbonus senkt die Steuerschuld um 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 € je Objekt; er setzt voraus, dass Sie selbst im Haus wohnen. Beides zugleich für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Quellen

  1. Bundesanzeiger: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (Fassung 27.08.2026)
  2. BAFA: Informationen zur Antragstellung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) (Fassung 05.10.2026)
  3. BAFA: Gebäudehülle (Fassung 07/2026)
  4. BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Fassung 30.04.2026)
  5. KfW: Merkblatt Ergänzungskredit (358/359) (Fassung 09/2026)
  6. dejure.org: § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen (Fassung 05.10.2026)

Ihre Reihenfolge durchrechnen lassen

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